Im Rahmen des Familienrechtsbereiches erbringe ich folgende Bereiche betreffende Rechtsleistungen:
Ehescheidung:
- Rechtsberatung
- Vorbereitung und Abfassung der Vorschläge auf Ehescheidung
- Ehescheidung nach Bestimmung des § 24a des Familiengesetzes inklusive Vorbereitung der Vereinbarung über dem Ausgleich der gegenseitigen Vermögungsrechte, Rechte und Verpflichtungen des gemeinsamen Wohnens und der eventuellen Unterhaltspflicht inklusive Vereinbarung über Regelung der Verhältnisse zu minderjährigen Kindern für die Zeit nach der Scheidung, die die Bewilligung durch das Gericht bedürft.
Fürsorge für Minderjährige und Vormundschaftssachen:
- Rechtsberatung
- Vorbereitung und Abfassung der Vereinbarungen über Regelung der Verhältnisse des minderjährigen Kindes für die Zeit vor und nach der Ehescheidung (Regelung der Unterhaltspflicht, Umgang mit Minderjährigen) und Vertretung im Verfahren über Antrag auf deren Genehmigung durch das Gericht
- Genehmigung der Rechtshandlungen für die Minderjährigen