Im Rahmen des Handelsrechtes erbringe ich vor allem vollständige Leistungen an Privatunternehmer und Handelsgesellschaften. Es handelt sich vor allem um:

Rechte der Handelsgesellschaften:
  • Gründung der Handelsgesellschaften
  • Veränderungen der Handelsgesellschaften
  • Überweisungen von Geschäftsanteilen
  • Ernennung und Abberufung von Verwaltungsorganen
  • Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals
  • Vertretung im Verfahren in Sachen des Handelsregisters
  • Vorbereitung aller mit Gründung und Veränderung der Handelsgesellschaften zusammenhängenden Vertragsdokumentation und Urkunden
Schuldrecht:
  • Eintreibung von Forderungen und anderen Ansprüchen der Mandanten (Verpflichtungen aus dem Titel des Schadenersatzes und der ungerechtfertigten Bereicherung) und Gewährleistung der Vollstreckung (Exekution)
  • Vorbereitung und Bearbeitung von Geschäftsverträgen, Gewährleistung von Forderungen der Mandanten
  • Vertretung der Mandanten vor Gerichten aller Instanzen